Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
In der „Zeit-Konferenz Schule & Bildung“ in Berlin hatte sich Löhrmann dafür ausgesprochen, alle Lehrer gleich zu besolden, da die Ausbildungszeiten mittlerweile angeglichen seien. „Diesem wird insbesondere durch das Lehrerausbildungsgesetz in NRW Rechnung getragen. Hier schließen zukünftig alle Lehramtsstudenten aller Schulformen mit dem Master ab“, so Beckmann, „da sollte es selbstverständlich sein, dass sie bei diesen gleichen Voraussetzungen auch gleich bezahlt werden.“
Mit Blick auf die anstehende Landtagswahl in NRW stellt Beckmann klar: „Wenn Frau Löhrmann wieder in der neuen Landesregierung vertreten sein sollte, werden wir sie beim Wort nehmen und die einheitliche Bezahlung einfordern. Dann muss sie ihren Worten Taten folgen lassen.“ Einheitliche Bezahlung heißt in diesem Fall aber nicht eine Eingruppierung in die Besoldungsgruppe A 12 (EG 11 Tarifbeschäftigte). „Junge Menschen, die die Uni mit dem Master-Abschluss verlassen, werden in der Regel im öffentlichen Dienst in die Besoldungsgruppe A 13 (EG 13 Tarifbeschäftigte) eingruppiert. Dies muss uneingeschränkt auch für Lehrer gelten, unabhängig von der Schulform und der Schulstufe“, fordert Beckmann.
Die bestehende unterschiedliche Bezahlung von Lehrern verschiedener Schulformen und Schulstufen sei veraltet, bemängelt Beckmann: „Es darf nicht gelten: Je kleiner die Schuhgröße der Kinder, desto kleiner das Gehalt der Lehrer. Das ist ein alter Zopf, der abgeschnitten gehört.“
Es wäre gut, wenn sich Frau Löhrmann auch dem zweiten Gutachten des VBE anschließen würde, das die Verbeamtung aller Lehrer unabhängig vom Alter fordert (Prof. Wolfram Cremer / März 2012), so Beckmann abschließend
Pressemitteilung 20-12